Förderung digital gestützter Prüfungsformate


Hintergrund und Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist es, Vorhaben zu unterstützen, die einen möglichst nachhaltigen Beitrag zur didaktisch angemessenen digitalen Gestaltung von Prüfungen leisten. Es sind dabei nur solche Umsetzungen förderfähig, bei denen ein Vorzug der eingesetzten digitalen Elemente gegenüber herkömmlichen Prüfungsformen klar ersichtlich wird.

Die Förderlinie ist Teil der Maßnahmen zur Gestaltung des digitalen Wandels in Lehre und Studium, die durch den Vizepräsidenten für Studium und Lehre koordiniert werden.


Welche Förderung kann man erhalten?

Die Förderung gliedert sich in zwei Teillinien:

  1. Umstrukturierung von Papierklausuren in digitale Formate aus Gründen der Prüfungsökonomie.
    1. Förderung im Umfang von bis zu 1.500 €,
    2. Insb. für Hilfskraftstunden.
  1. Neu- oder Weiterentwicklung digital gestützter Prüfungsformate zur Optimierung des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsinhalte.
    1. Förderung im Umfang von bis zu 5.000 €
    2. Insb. für Hilfskraftstunden oder technische Aufrüstung (bei Software in Abstimmung mit dem CIO und dem ZDV).

Was wird unter welchen Bedingungen gefördert?

  • Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der Fachbereiche 01-03, 05-10 sowie der beiden künstlerischen Hochschulen.
  • Förderfähig sind solche Vorhaben, die die Neu- oder Weiterentwicklung digital gestützter Prüfungen im Rahmen der Curricula zum Ziel haben. Als Formate kommen damit z.B. in Frage: E-Klausuren, TH-Prüfungen (Open Book-Fern-Prüfungen), Kombinationen von mündl. Prüfungen mit digitalen Fallvignette, [...].
  • Aus der Beantragung muss ersichtlich werden, in welcher Weise digitale Elemente zur Verbesserung der jeweiligen Prüfung beitragen. Als Verbesserungen in Frage kommen insbesondere solche Maßnahmen, die
    1. den Korrektur- oder Verwaltungsaufwand vermindern (Prüfungsökonomie),
    2. die Bewertungsgerechtigkeit durch einheitliche Kriterien stärken (Objektivität, Fairness),
    3. die Täuschungswahrscheinlichkeit senken,
    4. die Angemessenheit von Prüfungsinhalten und -formaten vergrößern
    5. oder zur Kompetenzorientierung beitragen.
  • Mit der Annahme der Förderung ist die Pflicht zur Wahrnehmung eines gebündelten Beratungstermins verbunden – je nach Art des Vorhabens mit Vertreter*innen des E-Learning-Teams (Zentrum für Datenverarbeitung), der Hochschuldidaktik (Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung) oder der Koordinierungsstelle digitales Lehren und Lernen (Dezernat Hochschulentwicklung).
  • Bewilligte Mittel sollten innerhalb eines Jahres verausgabt werden.

Ausschreibungen und Ansprechpartner

Die Förderlinie wird in der Regel zweimal jährlich jeweils zum Beginn der Vorlesungszeit ausgeschrieben und über die Fachbereiche an alle Lehrenden kommuniziert. Die Einreichungsfrist für Anträge im Wintersemester ist regelmäßig der 31. Januar, für Anträge im Sommersemester der 31. Juli.

Ansprechpartner für Rückfragen zur Förderlinie ist Referat Prozesskoordination und Studienstrukturentwicklung des Dezernats Hochschulentwicklung (HE1-EP3) -> Kontakt.

Bisherige Ausschreibungen:

  • Sommersemester 2021
  • Wintersemester 2021/22
  • Sommersemester 2022