Räume für Lehre und Prüfungen

Welche Räumlichkeiten stehen Lehrenden für die digitale Lehre, deren Vorbereitung und Prüfungen zur Verfügung? Wie sind diese ausgestattet? Wie und wo kann ich diese buchen?
Allgemeine Informationen zu Lehrveranstaltungsräumen an der JGU und ihrer Ausstattung finden sich unter https://raeume.uni-mainz.de/.

Räume für hybride Veranstaltungen

Alle Räume mit diesem Ausstattungsmuster sind so ausgerüstet, dass Externe als Gesprächsteilnehmende oder als Zuschauende in den Raum zugeschaltet werden können.

Die Ausstattung umfasst standardmäßig:

  • eine Kamera,
  • zwei bis vier Raummikrofone,
  • zwei Lautsprecher,
  • ein 86 Zoll-Touchdisplay,
  • einen Technikschrank mit Bedienpanel,
  • einen integrierten PC mit JGU-Standardinstallation,
  • Mobile Ausstattung (je nach Standort ggf. bei den Hausmeistern auszuleihen):

Räume für Veranstaltungsaufzeichnung

Diese Vorlesungssäle wurden mit Aufzeichnungstechnik ausgestattet, so dass man parallel die Vorlesung vor Präsenzpublikum halten kann während gleichzeitig eine Aufzeichnung oder Livestream davon erstellt wird. Diese kann dann über das Videostreamingportal der JGU video.uni-mainz.de zum Abruf bereitgestellt werden. Ausgestattet sind die Hörsäle RW1, P3, N1 und N6
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Homepage:

Räume für digitale Prüfungen

Das Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) stellt für digitale Prüfungen bzw. E-Klausuren speziell dafür ausgestattete Räume zur Verfügung. Es handelt sich dabei um die sog. PC-Pool-Räume.

Virtuelle Räume für digitale Prüfungen

Take-Home-Prüfungen sind Prüfungen, die ohne Aufsicht durchgeführt werden. Studierende haben daher während der Prüfung Zugriff auf sämtliche verfügbaren Hilfsmittel wie z.B. Kursmaterialien, Literatur, Internetzugang (sog. Open-Book-Prüfung).

Detailinformationen, praktische und didaktische Empfehlungen und Beispiele finden Sie in unserem

Räume für Medienproduktion

Für einzelne hochwertige Medienproduktionen stellt das Zentrum für audiovisuelle Produktion (ZAP) verschiedene Video- und Audiostudios zur Verfügung. Eine Einweisung in die Selbstnutzung oder die Unterstützung des ZAP-Personals ist erforderlich. Es empfiehlt sich daher die Anfrage frühzeitig etwa 2-3 Monate vor Produktion zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier: