Das ZDV-Personal sorgt während der E-Klausur dafür, dass die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Ablauf gegeben sind. Eingriffe in den organisatorischen oder inhaltlichen Ablauf der Klausur dürfen hingegen nicht vom ZDV-Personal vorgenommen werden.
Wofür ist das ZDV zuständig?
Das ZDV bietet eine technische Hilfestellung während der Klausur. Darunter fällt zum Beispiel ...
- Anleitung der Klausurteilnehmer beim Einloggen als "iliastest"
- Überprüfung der Klausureinstellungen mit Hilfe des JGU-TestChecks (das Ändern dieser Einstellungen fällt allerdings nicht in den Kompetenzbereich des ZDV)
- Hilfestellung beim Navigieren innerhalb der Klausur, Erläuterung von Funktionen wie "Frage zurückstellen"
- Sollten Eingabegeräte oder Monitore ausfallen, kann das ZDV-Personal für Ersatz sorgen oder betroffene Teilnehmende an einen anderen Rechner umsetzen.
- Das ZDV-Personal kann für die Klausuraufsichten des veranstaltenden Fachbereichs Räume öffnen, sollten diese verschlossen sein. Die Räume dürfen jedoch frühestens zur gebuchten Zeit betreten werden.
Wofür ist das ZDV nicht zuständig?
- Keine Aufsichtsfunktionen (Überwachen der Studierenden hinsichtlich eventueller Täuschungsversuche usw.)
- Keine Anwesenheitskontrolle: Ob und wie die Anwesenheit kontrolliert wird, ist nicht Sache des ZDV-Personals.
- Keine Verteilung der Studierenden oder der Aufsichten auf die einzelnen Kursräume
- Kein Austeilen oder Einsammeln von Formularen/Ausdrucken/Sonstigem
- Keine Korrektur von Klausureinstellungen (aber Unterstützung dabei)
- Keine Kontrolle der Fragen, kein Beheben von Darstellungsfehlern bei Fragen
- Keine Auskunft zu Inhaltlichen Fragen, keine Aussagen zu Hilfsmitteln: Die ZDV-MitarbeiterInnen dürfen keine Verständnisfragen beantworten und auch keine Aussagen darüber treffen, ob Wörterbücher, Taschenrechner oder sonstige Unterlagen zur Klausur zugelassen sind.
- Keine Entscheidung über Teilnahme an einer Klausur: Wer an einer Klausur teilnehmen darf, wird von den Vertretern des Fachbereichs festgelegt.
- Keine Zeitverlängerungen: ZDV-MitarbeiterInnen dürfen keine Zeitverlängerungen vornehmen (aber dabei unterstützen)
- Keine Entscheidung über Verlassen des Raums: Die ZDV-Mitarbeiter dürfen nicht entscheiden, ob Klausurteilnehmer während der Klausur auf die Toilette gehen oder nach Beendigung der Klausur vorzeitig den Raum verlassen dürfen.